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Village Club Camping

Campingplatzordnung

Camping Les Sablons

Campingplatzordnung

  1. Die maximale Personenkapazität wird für jedes Produkt (Stellplatz oder Miete) individuell festgelegt. Kinder oder Babys jeden Alters gelten als Vollzahler. Für die Hinzufügung einer Person kann ein Aufpreis erhoben werden, wenn diese Zahl die ursprüngliche Grundausstattung übersteigt.
  2. Jede andere Person als die angemeldeten Personen wird als « Besucher » betrachtet (siehe Tarife). Die Anmeldung dieses Besuchers erfolgt an der Rezeption in Anwesenheit des Besuchers. Sie müssen ihr Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes parken und einen Ausweis bis zu ihrer Abreise hinterlegen. Wenn er/sie über Nacht bleiben möchte, wird er/sie als « Zusätzliche Person » registriert (siehe Tarife).
  3. Minderjährige, die nicht von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, können nicht eingelassen werden. Jeder Gast muss einen Personalausweis vorlegen, um seinen Namen, sein Alter und seine Adresse nachzuweisen.
  4. Jede Änderung, die sich auf die Gesamtkosten des Aufenthaltes auswirkt (verschiedene Zuschläge, …) oder Aufenthalte der Passage, muss bei der Ankunft oder zum Zeitpunkt ihrer Berücksichtigung geregelt werden.
  5. Hunde müssen angemeldet, tätowiert und mindestens gegen Tollwut geimpft sein und müssen an der Leine geführt werden. Auf dem Campingplatz sind kostenlos „Hygienebeutel“ erhältlich (Tiere sind am Strand und im Schwimmbad nicht erlaubt).
  6. Es liegt in der Verantwortung der Gäste, auf ihre persönlichen Gegenstände (Fahrräder, Wäsche zum Trocknen usw.) sowohl auf dem Campingplatz als auch in den auf dem Campingplatz geparkten Autos aufzupassen. Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl und bei Vorfällen ab, die in der Verantwortung des Gastes liegen.
  7. Das Tragen des „Club-Armbandes“ ist jederzeit Pflicht. Es ermöglicht den Zugang zu internen Aktivitäten und Schwimmbädern. Es trägt zur Sicherheit bei, indem es die Kontrolle am Eingang/Ausgang des Campingplatzes ermöglicht.
  8. Der Zugang zum Wasserpark ist nur den Gästen des Campingplatzes vorbehalten. Im Wasser ist das Tragen eines traditionellen Badeanzugs oder von Boxershorts vorgeschrieben (keine Badeshorts). Ballspiele sind verboten, um die Ruhe der Gäste zu respektieren.

    Der Zugang zu den Toboggans ist geregelt. Sie wird vor Ort ausgehängt. Alle Kinder unter 1,30 m müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

    Bitte beachten Sie auch, dass Kinder unter 10 Jahren unter der Verantwortung ihrer Eltern stehen und unter ständiger Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen stehen müssen. 
  9. Der Zugang zum Espace Balnéo ist Minderjährigen verboten, auch begleitet.
  10. Grillen und andere Feuer (insbesondere am Strand) sind streng verboten.
  11. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb des Campingplatzes ist auf 10 km/h begrenzt. Der Verkehr ist von 24:00 bis 7:00 Uhr verboten. Das Tor des Campingplatzes auf der Meerseite ist von 23:00 bis 7:00 Uhr geschlossen. Generell müssen alle Fahrzeugnutzer die auf dem Gelände aufgestellten Verkehrsschilder beachten (Einbahnstraßen, Einbahnverkehr, Parkvorschriften usw.). Dies gilt für alle Fahrzeuge, ob motorisiert oder nicht (Autos, Motorräder, Motorroller, Fahrräder, Scooter usw.).
  12. Im Falle eines Unfalls zwischen zwei Fahrzeugen muss zwischen den beiden Parteien ein Bericht erstellt werden und die Versicherung der Fahrer muss abgeschlossen werden. Wenn ein Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt wird (ohne dass ein Dritter identifiziert wird), muss sich der Eigentümer des Fahrzeugs an seine Versicherung wenden und der Campingplatz kann nicht haftbar gemacht werden.
  13. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen so sauber, wie Sie sie vorgefunden haben. Spiele sind nicht erlaubt.
  14. Bitte respektieren Sie die Nachtruhe Ihrer Nachbarn nach Mitternacht.
  15. Unser Campingplatz hat seinen Ruf auf dem familiären Charakter seiner Dienstleistungen aufgebaut; die Infrastrukturen, die Organisation und die Programme sind diesem Ziel angepasst. Wir behalten uns das Recht vor, Einzelpersonen oder Gruppen von Personen, die diesen Geist nicht respektieren, abzuweisen oder zu trennen.
  16. Am Tag Ihrer Ankunft empfangen wir Sie ab 11 Uhr für die Check-in-Formalitäten und das Anlegen der Armbänder, damit Sie unsere Einrichtungen nutzen können. Die Schlüsselübergabe findet ab 17.00 Uhr für Vermietungen und ab 14.00 Uhr für Camping statt.
  17. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte vor 10 Uhr verlassen werden, die Stellplätze vor 12 Uhr, andernfalls kann ein zusätzlicher Tag zum aktuellen Nachttarif in Rechnung gestellt werden.
  18. Wir sind nur an die Informationen gebunden, die in den für unsere eigene spezifischen Medien (Broschüre, Website) enthalten sind. Die Mitteilungen unserer möglichen Partner können direkt bei unserer Rezeption (telefonisch oder per E-Mail, in der Saison 7 Tage die Woche) oder auf unserer Website www.les-sablons.com abgefragt werden.
  19. Im Falle von Streitigkeiten sind die Gerichte von Béziers zuständig. Etwaige Beschwerden über Mängel der Einrichtung müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Abreise schriftlich mitgeteilt werden.
  20. Schlichtung. Bei Streitigkeiten mit unserer Einrichtung kann jeder Kunde des Campingplatzes, nachdem er sich an den Kundendienst der Einrichtung gewandt hat, innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr ab dem Datum der per Einschreiben an den Betreiber gerichteten Beschwerde einen Verbraucher-Ombudsmann anrufen. Zu diesem Zweck müssen Sie ein Dossier online auf der folgenden Website einreichen: https://www.mediateur-consommation-smp.fr oder ein Dossier per Post an die folgende Adresse senden :  société Médiation professionnelle – 24 rue Albert de Mun – 33000 Bordeaux.
  21. Informationstechnologie und Freiheit. Die vertraulichen Informationen, die wir über Sie sammeln, werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie bleiben strikt unserem eigenen Gebrauch im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung zur besseren Information über unseren Service entsprechend Ihrer Anfrage oder Ihren Interessenschwerpunkten vorbehalten. Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch zu den Sie betreffenden personenbezogenen Daten.

    Nur für Mobilheimvermietungen :
  22. Bei Vermietungen wird Ihnen an der Rezeption ein Inventarformular ausgehändigt. Es wird mit Ihren Anmerkungen ausgefüllt und muss innerhalb von 24 Stunden ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeschickt werden. Sollte etwas fehlen, was Sie benötigen, können Sie es im Restock abholen. Wenn Sie es nicht brauchen, müssen Sie es nicht zurückholen, solange Sie das Fehlen auf dem Inventar vermerkt haben.
  23. Sie können bis zu 3 Tage vor der Abreise eine Inventarbesprechung für den Vormittag selbst beantragen, um sich zu vergewissern, dass Ihre Unterkunft frei von Mängeln in Bezug auf Sauberkeit oder materielle Güter inventarisiert ist.

    Für die Mobilheimvermietungen und sanierten Stellplätzen:
  24. Die Endreinigung muss von Ihnen bei der Abreise (vor 10 Uhr) erledigt werden. Sie haben die Möglichkeit, die Option „keine Endreinigung“ ( mit Ausnahme von Geschirr und Küchenbereich) gegen Bezahlung an der Rezeption zu wählen (siehe Preise). Sollte die Endreinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann die Kaution je nach Zustand des Mobilheims oder der sanitären Anlagen ganz oder teilweise einbehalten werden.
  25. Jegliche Unzufriedenheit mit dem Zustand des Mobilheims oder der Sanitäranlagen muss am Anreisetag gemeldet werden, damit unser Personal die Möglichkeit hat, die Situation zu verbessern. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Reklamation mehr angenommen.
  26. Die Einbehaltung der Kaution schließt eine zusätzliche Entschädigung für den Fall nicht aus, dass die tatsächlichen Wiederherstellungskosten den Betrag der Kaution übersteigen.